Lohnkosten sind in der Betriebswirtschaftslehre und speziell in der Kostenrechnung eine Kostenart, die vom Arbeitgeber innerhalb einer Rechnungsperiode als Arbeitslohn an Arbeitnehmer gezahlt wird. In der Volkswirtschaftslehre werden die Lohnkosten durch Aggregation der Lohnkosten aller Unternehmen zusammengefasst.

Allgemeines

Im engeren Sinne entstehen Lohnkosten für Arbeiter, die Arbeitslohn beziehen. Im weiteren Sinne werden alle Aufwendungen an sämtliche Arbeitnehmer (Lohn, Gehalt, Dienstbezüge) als Lohnkosten bezeichnet; sie sind dann mit den Personalkosten identisch. Zu unterscheiden ist zwischen direkten Lohnkosten (Bruttolohn) und den indirekten Lohnkosten. Zu letzteren gehören die auf gesetzlichen und freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers beruhenden Sozialkosten (Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie die Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, Urlaubsgelder, Beihilfen, Zulagen und Zuschläge (Lohnnebenkosten).[1]

In der Volkswirtschaftslehre sind die Lohnkosten eine volkswirtschaftliche Kennzahl, die als Aggregation aus allen Lohnkosten sämtlicher Unternehmen einer Volkswirtschaft ermittelt wird. Sie ist bedeutsam für Betriebsvergleiche, Branchenstrukturanalysen oder internationale Vergleiche (Hochlohnland, Niedriglohnland).

Betriebswirtschaftslehre

Die gesamten Lohnkosten beinhalten die reinen Arbeitskosten und die Lohnnebenkosten :

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Die Lohnnebenkosten setzen sich aus gesetzlichen (etwa Arbeitgeberbeitrag, Mutterschutzgeld) und freiwilligen Nebenkosten (betriebliche Altersversorgung, Essenszuschuss zum Mittagessen, Urlaubsgeld) zusammen.

Ist der Arbeitslohn ein Zeitlohn, gehören die Lohnkosten zu den Fixkosten, weil der Arbeitslohn nach der Arbeitszeit berechnet wird. Gegensatz ist der Akkordlohn als variable Kosten, dessen Lohnhöhe sich nach der Ausbringungsmenge richtet. Entsprechend beziehen sich die Lohnstückkosten nicht auf Arbeitsstunden oder die Anzahl der Arbeitnehmer, sondern auf die mengenmäßige Ausbringung , der die Arbeitskosten gegenübergestellt werden:[2]

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Durch höhere Arbeitskosten steigen bei konstanter Ausbringungsmenge die Lohnstückkosten. Dadurch ergeben sich – ceteris paribus – höhere Gesamtkosten, so dass die Stückkosten steigen und der Grenzgewinn negativ wird.

Lohnkosten spielen bei allen Betriebsformen eine Rolle. Den höchsten Lohnkostenanteil an den Gesamtkosten weisen die personalintensiven Unternehmen wie im Dienstleistungssektor auf, den niedrigsten Anteil findet man in anlageintensiven Unternehmen wie im Transportwesen.

Volkswirtschaftslehre

Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) trennt die Lohnkosten nach Wirtschaftszweigen. Nachgewiesen werden die „Lohnkosten je Arbeitnehmer“ anhand des geleisteten Arbeitsentgelts pro Arbeitnehmer und die „Lohnkosten je Arbeitnehmerstunde“ bezogen auf das Arbeitsvolumen.[3] Da die Sozialbeiträge im Arbeitsentgelt enthalten sind, gehen auch die indirekten Kosten des Produktionsfaktors Arbeit in die VGR ein.

Die Arbeitskosten pro geleistete Arbeitsstunde in der Privatwirtschaft zeigen die absolute Höhe der Lohnkosten in verschiedenen Staaten:[4]

Staat 2018 2019 2020
Europaische Union Europäische Union gesamt 30,50 31,20 32,10
Belgien Belgien 40,00 40,70 41,40
Danemark Dänemark 44,70 46,30 46,90
Deutschland Deutschland 35,00 35,90 36,70
Finnland Finnland 34,50 34,80 34,90
Frankreich Frankreich 36,50 37,30 38,10
Osterreich Österreich 34,90 36,00 38,00
Luxemburg Luxemburg 40,30 41,30 41,80
Schweden Schweden 39,30 39,00 39,80
Niederlande Niederlande 34,70 35,30 35,20
Irland Irland 30,50 31,60 30,50
Italien Italien 27,20 27,90 29,10

Von allen 28 EU-Mitgliedstaaten war 2020 Dänemark als Hochlohnland mit Arbeitskosten von 46,90 Euro pro Stunde am teuersten, das nicht in der Tabelle erwähnte Bulgarien war mit 6,40 Euro das absolute Niedriglohnland.

Wirtschaftliche Aspekte

Die Lohnkosten wirken sich unter anderem auf die Arbeitsproduktivität aus. Der als Produktivitätsfortschritt bezeichnete Zuwachs der Arbeitsproduktivität ist deshalb eine entscheidende Größe für Lohnkosten und Lohnpolitik.[5] Als kostenniveauneutral gilt eine Lohnpolitik, wenn bei gleichbleibenden anderen Kostenfaktoren die Nominallohnsätze mit der gleichen (entsprechend kleineren oder größeren) Rate wachsen wie die Arbeitsproduktivität.[6] Diese Lohnpolitik wird produktivitätsorientiert genannt, wenn sich Lohnsteigerungen stets am Produktivitätsfortschritt orientieren und deshalb von den Lohnkosten keine Preiserhöhungen (Inflation) ausgehen.[7]

Die Bedeutung der Lohnkosten für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sowie für die hier hohe Arbeitslosigkeit ist umstritten.[8][9]

Wiktionary: Lohnkosten – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler (Hrsg.), Gablers Wirtschafts Lexikon, Band 1, 1984, Sp. 256
  2. Heinz-J. Bontrup, Lohn und Gewinn: Volks- und betriebswirtschaftliche Grundzüge, 2. Auflage, 2008, Oldenbourg/München, S. 162; ISBN 978-3-486-58472-1
  3. Dieter Brümmerhoff/Heinrich Lützel (Hrsg.), Lexikon der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, 2002, S. 256
  4. Statista, Arbeitskosten je geleisteter Arbeitsstunde in der Privatwirtschaft der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Zeitraum 2018 bis 2020, 2021
  5. Verlag Dr. Th. Gabler GmbH (Hrsg.), Gabler Kompakt-Lexikon Wirtschaft, 2001, S. 19
  6. Verlag Dr. Th. Gabler GmbH (Hrsg.), Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, 1990, S. 500
  7. Michael Olsson/Dirk Piekenbrock, Gabler Kompakt Lexikon Umwelt- und Wirtschaftspolitik, 1993, S. 194
  8. Hans-Werner Sinn, Deutschland im Steuerwettbewerb, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Band 216/Nr. 6, 1997, S. 672–692
  9. Ludger Lindlar/Wolfgang Scheremet, Does Germany have the "World's Highest Wage Costs"?, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Band 218/Nr. 5+6, 1999, S. 745–752