Schranne Oberalm, Salzburg. Marmortisch unter Dorflinde (Gerichtslinde)
Schranne Dinkelsbühl

Als Schranne bezeichnet man in Süddeutschland den Getreidemarkt oder einen Kornspeicher, in Österreich historisch einen Gerichtsplatz bzw. ein Gerichtsgebäude. Die Bezeichnung Schranne leitet sich ursprünglich vom italienischen Wort scranna ‚Gerichtsbank oder Strafbank‘ ab, das auch Bank, Fleisch- und Brottisch, Lagerhalle bedeutet. Im Schwäbischen wird der Begriff heute noch für eine Bierbank, bzw. -tisch verwendet.

Als Schrannenpreis wurde der in der Schranne übliche oder gültige Marktpreis bezeichnet.[1][2]

Die Schranne als Gericht (Thaiding) und Gerichtsstätte

Bis in das frühe 19. Jahrhundert war die Schranne im Raum der österreichischen Habsburgermonarchie und im altbayrischen Raum samt dem Erzstift Salzburg ein Thaiding, im Sinne des altgermanischen Thing, ein Dorfgericht, also die erste Instanz der Gerichtsbarkeit. Schranne meinte dabei sowohl den Gerichtsplatz selbst, als auch den Gerichtssprengel (Zuständigkeitsbereich). Übergeordnete Instanz war das Pfleggericht (später auch Landgericht), als zweite Instanz. Nicht den Schrannen unterstellt waren Sondergerichtsbarkeiten wie die Hofmark (souveräne lokale Gerichtszuständigkeiten seitens des Grundherrn).

In Innerösterreich (Steiermark, Kärnten und Krain) war das Schrannengericht das Gericht des landständischen Adels, welches unter Vorsitz des Landeshauptmannes tagte und war insbesondere zuständig für Rechtsstreitigkeiten um Grund und Boden und Schuldrechte. Das Landschrannengericht in Graz ist seit 1394 nachweisbar und wurde erst durch die josephinischen Verwaltungsreformen 1782 durch ein Landgericht neuerer Art ersetzt.[3]

Auch in Altbayern wurde der Begriff Schranne synonym für Gericht benutzt.[4]

Beispiele

Im Sinne Speichergebäude

Kornhaus Ravensburg, hier wurde bis ins 20. Jahrhundert Getreide aus ganz Oberschwaben gelagert
Schranne Schweinfurt, Ostflügel

Im Sinne Marktplatz

Im Sinne Gerichtsplatz

Im Sinne von Backwaren

  • die Bäckerei Hofpfisterei (München) bezeichnet damit einen bestimmten Brotlaib (Roggen).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Schrannenpreis In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). Abgerufen am 12. November 2021.
  2. Venalien- und Victualienpreise. In: Münchner Intelligenzblatt Nr. 46, 28. September 1780, S. 437. Abgerufen am 12. November 2021.
  3. Gunter Wesener: Das innerösterreichische Landschrannenverfahren im 16. und 17. Jahrhundert. (= Grazer rechts- und staatswissenschaftliche Studien, Bd. 10). Leykam Verlag, Graz 1963, S. 27 f.
  4. Historischer Atlas von Bayern: Altbayern Reihe I Heft 5: Das Landgericht Kötzting, S. 5
  5. Schranne. In: Salzburger Nachrichten: Salzburgwiki.; salzburgerschranne.at, Webseite des Marktes
  6. Historischer Atlas von Bayern: Altbayern Reihe I Heft 5: Das Landgericht Kötzting, S. 5