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Eine Gerichtslaube ist eine überdachte, aber von außen einsehbare mittelalterliche Gerichtsstätte.
Nach dem im Sachsenspiegel festgehaltenen sächsischen Recht war unter freiem Himmel Gericht zu halten, damit es unter den Augen der Öffentlichkeit geschah. Gerichtslauben wurden diesem Prinzip, das Heimlichkeit und Willkür vermeiden sollte, gerecht, und boten gleichzeitig der Gerichtsversammlung Schutz vor den Unbilden der Witterung.