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Das Bundeskanzleramt befindet sich in direkter Nachbarschaft neben der Wiener Hofburg, der ehemaligen Winterresidenz der Kaiser von Österreich und ihrer Vorgänger. Es liegt am Ballhausplatz zwei Bauteilen der Hofburg gegenüber: der Schmalseite des Leopoldinischen Trakts, wo sich seit 1946 der Eingang zur Präsidentschaftskanzlei des Bundespräsidenten befindet, und der Amalienburg, in der der letzte Kaiser, Karl I., abwechselnd mit anderen Residenzen wohnte.
Bis zum 11. November 1918, als Karl I. auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften verzichtete, amtierten hier die Außenminister Österreichs bzw. Österreich-Ungarns; es handelte sich ausnahmslos um Aristokraten. Nach 1867 wurde das Ressort als k.u.k. Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern bezeichnet. Da die Doppelmonarchie keinen eigentlichen Regierungschef besaß, fungierte der Außenminister auch als Vorsitzender des gemeinsamen Ministerrats, in dem die drei für die Gesamtmonarchie zuständigen k.u.k. Minister mit den Ministerpräsidenten Cisleithaniens und Transleithaniens im Wesentlichen Außenpolitik und gemeinsame Militärangelegenheiten sowie beider Finanzierung zu klären hatten. Folgenschwerster Beschluss war, dem Kaiser und König 1914 die Kriegserklärung an Serbien vorzuschlagen, wodurch in wenigen Tagen der Erste Weltkrieg entstand.
Am 30. Oktober 1918 wählte das seit 12. November 1918 als Republik definierte Deutschösterreich seine erste Staatsregierung. Sie übernahm in den folgenden Tagen die deutschösterreichischen Agenden aller k.u.k. und k.k. Ministerien. Die österreichischen Regierungschefs amtierten vom 12. November 1918 an bis 1923 im ehemaligen k.k. Ministerratspräsidium in der Herrengasse 7; am Ballhausplatz befand sich das republikanische Außenamt.
Mit der Bundesverfassung wurden im Herbst 1920 die bis heute geltenden Funktionsbezeichnungen (z. B. Bundeskanzler und Bundesminister) festgelegt. Von 1920 bis 1938 und 1945/46 beherbergte das heutige Bundeskanzleramt den Bundespräsidenten und weiterhin das Außenministerium, seit 1923 auch den Bundeskanzler, der oft gleichzeitig Außenminister war. Am 25. Juli 1934 wurde der seit 1933 diktatorisch regierende Bundeskanzler Engelbert Dollfuß bei einem nationalsozialistischen Putschversuch im Bundeskanzleramt ermordet.
Am 13. März 1938 wurde Österreich ohne Volks- oder Parlamentsentscheid an das Deutsche Reich „angeschlossen“. Bundespräsident Wilhelm Miklas trat zuvor zurück. Der von ihm zum Bundeskanzler ernannte Nationalsozialist Seyß-Inquart amtierte hier von 15. März 1938 bis 30. April 1939 als Reichsstatthalter und Leiter der österreichischen Landesregierung; dann wurde dieses Gremium von Hitler aufgelöst. Bis 1945 amtierte hier weiterhin der für den Reichsgau Wien zuständige Reichsstatthalter, nach seiner Parteifunktion zumeist als Gauleiter bezeichnet. Mitte April 1945 war Wien von der Roten Armee erobert, das NS-Regime hier zu Ende.
Am 27. April 1945 wurde die Staatsregierung Renner gebildet, die das (durch Bomben stark beschädigte) Gebäude des Bundeskanzleramtes mit Wissen der sowjetischen Besatzungsmacht für die Republik in Besitz nahm. Von September 1945 bis Juli 1955 wurde das Stadtzentrum jeden Monat von einer anderen der vier Besatzungsmächte kontrolliert. Der Bundespräsident amtiert seit 1946 im gegenüberliegenden Trakt der Hofburg.
Am 20. Dezember 1945 wurde Leopold Figl von Bundespräsident Karl Renner zum ersten Bundeskanzler der Zweiten Republik ernannt. In Erinnerung daran wurde 75 Jahre später der bisher Steinsaal genannte Raum des Bundeskanzleramtes am 19. Dezember 2020 in Leopold-Figl-Saal umbenannt.
Am Mittwoch, 6. Oktober 2021, kam es im ÖVP-geführten Bundeskanzleramt und in der ÖVP-Parteizentrale in der Lichtenfelsgasse in Wien zu Hausdurchsuchungen. Über solche möglichen Hausdurchsuchung war bereits in den vergangenen Tagen zuvor öffentlich spekuliert worden und es gab dazu zwei ÖVP-Pressekonferenzen. Bei den Hausdurchsuchungen gehe es lt. Presse und Kurier um den „Verdacht von Geldflüssen gegen geschönte Umfragen“, die in der Zeitung Österreich veröffentlicht worden seien. Die stellvertretende ÖVP-Generalsekretärin Gabriela Schwarz hatte hierzu zuvor schon festgehalten, dass man nichts finden werde, sollte es zur Hausdurchsuchung kommen, denn bei der ÖVP sei man schon länger dazu übergegangen, all jene Daten regelmäßig zu löschen, zu deren Aufbewahrung man nicht gesetzlich verpflichtet sei. Der ÖVP-Fraktionsvorsitzende im abgeschlossenen „Ibiza“-Untersuchungsausschuss, Andreas Hanger, vermutete am Dienstag, 5. Oktober 2021, bei einer Pressekonferenz „linke Zellen“ bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und warf dieser vor, „politisch motiviert“ zu handeln.[2]
Aufgaben
Das Bundeskanzleramt ist der Büroapparat des Bundeskanzlers, es betreut dessen verfassungsmäßige Funktionen. In diesem Sinn nehmen seine Mitarbeiter unter der Leitung des Bundeskanzlers die Koordination der allgemeinen Regierungspolitik und die Informationstätigkeit der Bundesregierung wahr.
Angelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik einschließlich der Koordination der gesamten Verwaltung des Bundes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fällt.
Dazu gehören insbesondere auch:
Vorbereitung der allgemeinen Regierungspolitik.
Hinwirken auf die Wahrung der Einheitlichkeit der allgemeinen Regierungspolitik und auf das einheitliche Zusammenarbeiten der Bundesministerien in allen politischen Belangen.
Hinwirken auf das einheitliche Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern.
Grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Union; Angelegenheiten des Europäischen Rates einschließlich der Koordination der diesbezüglichen Vorbereitungsmaßnahmen, Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union sowie in Angelegenheiten des Europäischen Rates. Erteilung von Weisungen an die Ausschüsse der Ständigen Vertreter (I, II) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.
Rechtliche Angelegenheiten der Europäischen Integration, insbesondere Hinwirken auf die rechtzeitige und vollständige Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union.
Wirtschaftliche Koordination, einschließlich der Koordination der Maßnahmen zur Umsetzung der wirtschaftspolitischen Beschlüsse des Europäischen Rates und des Euro-Gipfels.
Koordination von Grundsatzfragen des europäischen Haushalts inklusive des mehrjährigen Finanzrahmens, Zusammenfassende Behandlung der Angelegenheiten der Strukturpolitik.
Koordination in Angelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung.
Koordination des Nationalen Sicherheitsrates.
Auskunftsrecht für den Bundeskanzler und den Vizekanzler beim Heeresnachrichtenamt, beim Abwehramt und beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
Anlassbezogene Koordination innerstaatlicher Maßnahmen zur Bewältigung überregionaler oder internationaler Krisen oder Katastrophen.
Koordination in Angelegenheiten der Telekommunikation, Informationstechnologien und Medien.
Angelegenheiten der strategischen Netz- und Informationssicherheit.
Angelegenheiten eines Ausweichrechenzentrums des Bundes
Informationstätigkeit der Bundesregierung.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Information der Regierung; Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der Regierung.
Angelegenheiten des Sprechers der Bundesregierung mit der Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Medien über die Arbeit der Bundesregierung durch Darlegung und Erläuterung ihrer Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren. Dazu gehören insbesondere auch die Durchführung von Pressekonferenzen, Interviews und Hintergrundgespräche zu politischen Themen, die Herausgabe von gemeinsamen Pressemitteilungen, die Erteilung von Auskünften auf Medienanfragen und Koordination der Pressesprecher der Bundesministerien sowie die Steuerung und Koordination der Aufgabenstellungen des Bundespressedienstes.
Pressedienst mit Ausnahme der Angelegenheiten der Presseattachés; Verbindungsdienst zu den allgemeinen Informationsmitteln Presse, Hörfunk und Fernsehen sowie audiovisuelle Berichterstattung.
Angelegenheiten der Wiener Zeitung GmbH; Organisations- und Personalangelegenheiten des Amtes der Österreichischen Staatsdruckerei.
Angelegenheiten der staatlichen Verfassung.
Angelegenheiten der Bundesverfassung mit Ausnahme der Finanzverfassung und der in der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen; verfassungsrechtliche Angelegenheiten der staatlichen Organisation; Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Führung der Regierungsgeschäfte des Bundes.
Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit; Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme der organisatorischen Angelegenheiten und der Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichtes; Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Angelegenheiten der Grund- und Freiheitsrechte.
Angelegenheiten der Volksgruppen.
Verfassungsrechtliche Angelegenheiten der immerwährenden Neutralität Österreichs.
Angelegenheiten staatlicher Hoheitszeichen, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.
Allgemeine Angelegenheiten der Amts- und Organhaftung.
Angelegenheiten der Landesverfassungen.
Allgemeine Angelegenheiten der Landesgesetzgebung.
Personelle Angelegenheiten der obersten Organe der Vollziehung mit Ausnahme des Bundespräsidenten.
Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens, unbeschadet der führenden Zuständigkeit des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Dazu gehören insbesondere auch:
Allgemeine Angelegenheiten der Rechtsordnung, der Legistik und der Gesetzessprache einschließlich der Wahrung der Einheitlichkeit der die Rechtsetzung des Bundes vorbereitenden Tätigkeit der Bundesministerien; Angelegenheiten der Rechtsbereinigung.
Allgemeine Angelegenheiten der Organisation und des Verfahrens der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Einrichtungen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung besorgen.
Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsrechts einschließlich des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts.
Kundmachungswesen des Bundes.
Angelegenheiten der Einrichtung und Organisation der Bundesministerien
allgemeine Angelegenheiten der inneren Revision;
Allgemeine Angelegenheiten der Registraturen, der Behördenbibliotheken und der Statistik.
Zusammenfassende Behandlung und Koordination in Angelegenheiten, die den Wirkungsbereich zweier oder mehrerer Bundesministerien berühren
Angelegenheiten österreichischer staatlicher Auszeichnungen und Titel, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten fallen, sowie Angelegenheiten des innerstaatlichen Zeremoniells.
Führung der Kanzleigeschäfte der Bundesregierung und sonstiger Kollegialorgane, in denen der Bundeskanzler den Vorsitz führt.
Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (offenbar Fehler bei der Novellierung, die technischen Angelegenheiten gehören nunmehr zum Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) fallen; sonstige Medienangelegenheiten mit Ausnahme des gerichtlichen Medienrechts, Koordinierung der Informationsgesellschaft.
Angelegenheiten des Parteienrechts; Parteien- und Parteienakademieförderungen.
Angelegenheiten der Information über Fragen der gemeinsamen europäischen Währung.
Angelegenheiten der Archive.
Dazu gehört insbesondere auch die Führung des Österreichischen Staatsarchivs.
Angelegenheiten des Kultus.
Angelegenheiten der kirchlichen Stiftungen und Fonds.
Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming.
Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission, der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
Angelegenheiten der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen.
Angelegenheiten der Integration.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.
Koordination der allgemeinen Integrationspolitik.
Beiräte und Expertengruppen in Angelegenheiten der Integration.
Förderungen auf dem Gebiet der Integration einschließlich Stiftungen und Fonds.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmen.
Dazu gehört insbesondere auch:
Allgemeine Digitalisierungsstrategie.
Angelegenheiten des E-Governments.
Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informationstechnologien.
Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes.
Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung.
Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems. Bereitstellung des Rechtsinformationssystems und des E-Rechts.