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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter 3 (Begriffsklärung) aufgeführt.
Vierte Verlängerung des imperium proconsulare des Augustus um weitere 10 Jahre. Das imperium proconsulare bildete eines der zentralen Herrschaftsinstrumente des Augustus und seiner Nachfolger (oberste Befehlsgewalt über die in den gefährdeten Provinzen stationierten Legionen), wurde dem Prinzeps Augustus jedoch nie auf Lebenszeit verliehen, sondern vom Senat lediglich verlängert: 18 und 13 v. Chr. um 5 Jahre, 8 v. Chr. sowie 3 und 13 n. Chr. um 10 Jahre.[1] Erst Tiberius erhielt das imperium proconsulare am 19. August 14 n. Chr. auf Lebenszeit.[2]