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Das Konkubinatsverbot war eine gesetzliche Vorschrift in Teilen der Schweiz und Deutschlands, welche die wilde Ehe verbot und der Strafbarkeit unterstellte.
Das Konkubinatsverbot wurde 1970 in Bayern[1], 1972 im Kanton Zürich, 1992 im Kanton Schwyz und 1995 im Kanton Wallis aufgehoben.
Ebenso war katholischen Priestern nicht nur die Ehe, sondern auch ein Konkubinat verboten. Das Zweite Lateran-Konzil hatte 1139 den Zölibat zum Kirchengesetz erhoben.[2]