Das Konkubinatsverbot war eine gesetzliche Vorschrift in Teilen der Schweiz und Deutschlands, welche die wilde Ehe verbot und der Strafbarkeit unterstellte.

Das Konkubinatsverbot wurde 1970 in Bayern[1], 1972 im Kanton Zürich, 1992 im Kanton Schwyz und 1995 im Kanton Wallis aufgehoben.

Ebenso war katholischen Priestern nicht nur die Ehe, sondern auch ein Konkubinat verboten. Das Zweite Lateran-Konzil hatte 1139 den Zölibat zum Kirchengesetz erhoben.[2]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz. München, Verlag C.H. Beck, 2. Auflage 1967, Art. 25, erläutert von Dr. Walther Rösch, Bayer. GVBl. 1970, S. 346.
  2. Massenflucht aus dem Joch Christi.; abgerufen am 31. Juli 2024.